Update zum 15.09.21:
In der Gemeinderatssitzung am 15.09.21 hat Bürgermeister Bodechtel die Gemeinderäte darüber informiert, dass die Bankbürgschaft des Erschließungsträgers für die mit der Klage gegen den Ablehnungsbescheid zum B-Planverfahren im Zusammenhang stehenden Kosten am 02.09.21 in der Gemeinde eingegangen ist. Der Bürgermeister hat entrschieden die Klage dementsprechend aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus liegt mittlerweile eine Wohnflächenbedarfsanalyse für die Gemeinde Grammetal vor, die für die Ortschaft Isseroda einen Bedarf von 26 Wohneinheiten ausweist. Mithilfe dieser Analyse kann das B-Planverfahren auch auf dem von der Kommunalaufsicht vorgeschlagenen Weg vorangetrieben werden.
Update zum 21.07.21:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal hat in seiner Sitzung am 21.07.21 beschlossen, die Klage gegen den Ablehnungsbescheid aufrecht zu erhalten. Allerdings wurde die Bedingung formuliert, dass der Vorhabenträger bis zum 31.08.21 eine entsprechende Bankbürgschaft vorlegt. Andernfalls ist die Klage zurückzuziehen. Darüber hinaus bestand große Übereinstimmung, dass die Gemeinde auch unabhängig von dem nun anhängigen Gerichtsverfahren bereit ist, ein gewöhnliches Verfahren im Rahmen eines vorgezogenen B-Planes voranzutreiben. Die anwesende Kommunalaufsicht hat sich wohlwollend zu diesem Vorgehen geäußert.
Gemeinde Grammetal will klagen
In einer Dringlichkeitssitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Landegemeinde Grammetal am 17.06.21 wurde beschlossen, dass die Gemeinde gegen den Ablehnungsbescheid der Kommunalaufsicht zum Baugebiet an der Grundschule in Isseroda Klage einreichen wird.
Zum Hintergrund: Ende 2019 hat die damalige Gemeinde Isseroda einen Aufstellungsbeschluss für ein neues Bebauungsplan-Gebiet an der Grundschule gefasst. Dies geschah auf Basis des § 13b BauGB - einem Passus, der Kommunen schnelles Bauen angrenzend an die bestehende Ortsbebauung im Außenbereich ermöglichen sollte. Die Landgemeinde Grammetal hat diesen Prozess nun bishin zum Antrag auf Genehmigung des Wohngebiets beim Landkreis Weimarer Land fortgesetzt. Dieser hat den Antrag leider im Mai 2021 abgelehnt. Die Begründung lautete, es wurde das falsche Verfahren gewählt. § 13b sei nur anzuwenden, wenn das entsprechende Gebiet direkt an den Innenbereich anschließt. Nach der derzeit gültigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der ehemaligen Gemeinde Isseroda schließt das Baugebiet nicht direkt an den Innenbereich an und ist deshalb nicht genehmigungsfähig. Da für das entsprechende Gebiet kein Flächennutzungsplan vorliegt, müsste deshalb nun in ein vorgezogenes B-Plan-Verfahren gewechselt werden. Das bedeutet es wäre eine zusätzliche, ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Wohnflächenbedarfsanalyse für das gesamte Grammetal und die Erfassung und der Vergleich aller im Grammetal potentiell für Wohnbebauung in Frage kommenden Flächen nötig.
Nun will die Landgemeinde Grammetal auf Wunsch des Erschließungsträgers Klage gegen diesen Bescheid erheben. Diese Entscheidung fußt auf zwei wesentlichen Gründen: Erstens ist der Erschließungsträger bereit, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen. Zweitens würde das normale geordnete Verfahren, insbesondere die Erfassung aller für Wohnbebauung geeigneter Flächen im Grammetal und deren Vergleich vermutlich einige Jahre in Anspruch nehmen. Der Erschließungsträger rechnet derzeit damit, dass die Klage innerhalb von ca. einem Jahr bearbeitet werden könnte. Bei erfolgreicher Klage könnten dann relativ Zeitnah die Erschließungsarbeiten beginnen, vorausgesetzt, die Genehmigung des Baugebietes wird nicht durch eine neue Begründung versagt. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, bestehen große Zweifel, ob das Wohngebiet überhaupt noch zu Stande kommt. § 13b BauGB gibt den Kommunen großen Handlungsspielraum um schnell Bauland zu schaffen. Im geordneten Verfahren sind wir allerdings stark von der übergeordneten Raumplanung und dem Landkreis abhängig. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Kommunalaufsicht ein Baugebiet dieser Größenordnung für Isseroda genehmigt, sollte § 13b nicht zur Anwendung kommen.
Ich habe mich im Gemeinderat der ehemaligen Gemeinde Isseroda als auch im Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stets für dieses Wohngebiet stark gemacht, um Entwicklungsperspektiven in unserer ländlich geprägten Region zu schaffen. Nur so können wir dem demographischen Wandel begegnen, unsere Infrastruktur erhalten und gleichzeitig die hohe Nachfrage nach Bauland stillen. Leider wurden von mir und den anderen kommunalpolitischen Akteuren, diese rechtlichen Auseinandersetzungen nicht vorhergesehen. Ich hoffe immer noch darauf, dass dieses Projekt in naher Zukunft verwirklicht werden kann. Ob es so kommt, bleibt leider ungewiss. Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses muss nochmal durch den Gemeinderat bestätigt werden. Dort will ich mich für den eingeschlagenen Weg stark machen.