Am 15.09.21 fand in der Gemeindeschänke Bechstedtstraß die 5. Gemeinderatssitzung im Jahr 2021 statt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Punkte über Grundstücksverkäufe, Baumaßnahmen, Winterdienst, eine Wohnflächenbedarfsanalyse, das aktuell in Planung befindliche Wohngebiet in Hayn sowie das Gutshaus in Isseroda. Insofern war es nicht verwunderlich, dass die Sitzung gut 2,5 h dauerte.
Die Sitzung begann mit der Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Straßeninstandhaltung, mithilfe derer wir kleinere Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen unserer gemeindeeigenen Straßen bis Ende 2022 bewerkstelligen wollen. Der kommunale Bauhof ist personell und materiell derzeit nicht in der Lage diese Aufgabe in Eigenregie wahrzunehmen, sodass wir mit diesem Schritt die Straßeninstandhaltung absichern können. Daraufhin wurden drei Grunstücksverkäufe in Ottstedt, Obernissa und im UNO-Gewerbegebiet besprochen und abgestimmt.
Als nächstes Thema stand die Vergabe eine Planungsleistung im Zusammenhang mit Maßnahmen des Abwasserzweckverbandes Grammetal (AVG) in Hopfgarten auf der Tagesordnung. Da der AVG bei Kanalbaumaßnahmen nur den Teil der Straße wiederherstellt, den zuvor offengelegt hatte, sind bereits in der Vergangenheit z.B. in Mönchenholzhausen Straßenflickenteppiche entstanden, die die Lebensdauer der Straßen deutlich reduzieren. Um so etwa zukünftig zu vermeiden, wollen wir immer dort, wo es sich anbietet und finanzierbar ist, nach Abwassermaßnahmen die ganze Straße wieder in Stand setzen.
Das Frage Winterdienst 2021 war sehr ernüchternd. Die Gemeindeverwaltung hatte sich dazu entschieden das Gemeindegebiet in 18 Teile (16 Ortschaften, UNO, Ortsverbindungsstraßen) aufzuteilen und für jedes Los einzeln den Winterdienst auszuschreiben. Damit sollten vor allem kleinere Dienstleister, die bisher einzelne Ortschaften abgedeckt hatten, die Möglichkeit erhalten, sich auch zu bewerben. Leider sind nur für drei Lose Angebote eingegangen. Für 15 Ortschaften ist damit ungeklärt, wie der Winterdienst abgedeckt werden soll. 5 dieser Ortschaften kann aller Voraussicht nach der kommunale Bauhof abdecken, womöglich mit zusätzlichem Personal und Gerät auch etwas mehr. Dennoch müssen wir uns eingestehen, dass wir in knapp der Hälfte des Grammetals nicht wissen, wie der Winterdienst sichergestellt werden soll. Es folgte eine längere Diskussion über das Für und Wider dieser Vorgehensweise. Auch wenn ich die ursprüngliche Intension der Aufteilung in 18 Lose verstehe, müssen wir feststellen, dass die Strategie nicht aufgegangen ist. Und ich habe ernsthafte Zweifel, ob wir in den kommenden Jahren auf die gleiche Art und Weise versuchen sollten, den Winterdienst zu organisieren. Leider haben die Gemeinderäte mehrheitlich anders gesehen. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Weg auch langfristig zielführend ist.
Danach haben wir über eine Investition in den forstwirtschaftlichen Wegebau diskutiert und eine Debatte über die Perspektiven des kommunalen Forsts geführt. Anschließend wurde die Wohnungsbedarfsanalyse der Landgemeinde vorgestellt. Diese weist einen Bedarf von zusätzlichen 139 Wohneinheiten bis 2034 aus. Allerdings wird der Löwenanteil (119 Wohneinheiten) bereits bis 2024 benötigt. Da diese Studie die Grundlage für Genehmigungsverfahren von B-Plänen und letztlich auch dem Flächennutzungsplan darstellt, müssen wir uns auch bei unseren Bemühungen, Bauland zur Verfügung zu stellen, daran orientieren. Dementsprechend empfand ich es als kontraproduktiv, dass durch den Bürgermeister eine Beschlussvorlage vorgelegt wurde, die die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss des B-Planes für das Wohngebiet in Hayn vorsah. Wir müssen zeitnah und zügig Wohnraum schaffen und gleichzeitig eine Konzeption für die gesamte Gemeinde entwickeln. Erst auf den Flächennutzungsplan (der nicht vor 2025 fertig sein dürfte) zu warten, würde unweigerlich eine neue Studie notwendig machen. Deshalb müssen wir auch jetzt schon Planungsvorhaben zur Entwicklung von Wohnflächen vorantreiben. Die bestehenden Initiativen zur Schaffung von Bauland zu stoppen, halte ich dagegen nicht nur für falsch, sondern auch für fahrlässig. Es würde eine zunehmende Abwanderung und Überalterung des Grammetals begünstigen. Darüber hinaus haben wir gesehen, wie viel Zeit solche Vorhaben in Anspruch nehmen. In anderen Ortschaften finden sich derzeit keine Projekte, die nur ansatzweise ähnlich gute Voraussetzungen mitbringen. Gleichwohl ist es richtig, bei jedem Vorhaben darüber zu diskutieren, dass der Charakter der Ortschaften erhalten bleibt. Damit ist eine Anpassung der derzeitigen Pläne in Hayn unausweichlich. Die Vertagung des Aufhebungsantrags nun als Drohgebärde gegenüber den Vorhabenträger zu nutzen, halte ich aber für wenig konstruktiv. Wir werden sehen, welche Konsequenzen das nach sich zieht.
Als letzten Punkt haben wir über die Zukunft des Gutshauses in Isseroda diskutiert. Das Gebäude, dass derzeit noch die Finanzverwaltung der Gemeinde beherbergt, ist sanierungsbedürftig und im aktuellen Zustand nicht mehr für die Nutzung durch die Verwaltung geeignet. Da Herr Bodechtel dem Isserodaer Ortschaftsrat versichert hatte, dass er sich keine kommunale Nutzung mehr für das Gebäude vorstellen kann, hatte sich der Ortschaftsrat entschlossen, provokativ den Antrag zu stellen, das Gebäude zu verkaufen. Uns war und ist es wichtig, dass dem Gebäude wieder eine sinnvolle Nutzung zugeführt wird, und dass es erhalten bleibt. Die dafür nötigen Sanierungsmaßnahmen wird die Gemeinde aller Voraussicht nach nicht bezahlen können oder wollen. Mit unserem Antrag wollten wir bezwecken, Möglichkeiten fernab einer kommunalen Nutzung zu sondieren. Dadurch wäre es leichter gewesen, zwischen kommunaler Nutzung und Verkauf abzuwägen. Leider haben die restlichen Gemeinderäte dieses Ansinnen nicht geteilt. Stattdessen wurde der Antrag als Zeitverschwendung, unverständlich oder unnötig tituliert. Dabei ist die Frage nach der Zukunft der Verwaltung zentral und muss zeitnah beantwortet werden. Für eine dauerhafte Nutzung durch die Verwaltung müsste das Gutshaus nicht nur saniert werden, sondern auch barrierefrei gestalten sein. Damit wären erhebliche Kosten verbunden, zumal das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die Frage nach der Zukunft des Gutshauses bleibt also weiterhin unbeantwortet und ich habe die Befürchtung, dass die Zeit uns in nicht allzu ferner Zukunft eine Antwort geben wird. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gebäude zu einer Ruine verkommt. Der Ortschaftsrat Isseroda wird sich aber mit Sicherheit weiter dafür einsetzen, dass es nicht soweit kommt.
Die Gemeinderatssitzung endete mit den Informationen des Bürgermeisters. Herr Bodechtel gab unter anderem bekannt, dass die Bankbürgschaft für die Klage gegen den Ablehnungsbescheid zum Isserodaer Wohngebiet "An der Grundschule" nun vorliegt und die Klage damit aufrecht erhalten wird.