Am 13. April 2021 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Weimarer Land erneut über den Antrag der Grundschule Grammetal auf Schulsozialarbeit entschieden. Anders als Ende 2019 hat dieses Mal auch die Verwaltung des Jugendamtes den dringlichen Bedarf an Schulsozialarbeit erkannt und empfohlen, dem Antrag zuzustimmen. Wie schon 2019 habe ich mich dafür stark gemacht, dass die schwierige Ausgangslage für Grundschulen im ländlichen Raum anerkannt wird und die Lehrkräfte durch Schulsozialarbeit unterstützt werden. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Antrag dieses Mal erfolgreich war.
Leider existieren aber über die Grundschule Grammetal hinaus im Weimarer Land noch Schulen, die ebenfalls zwingend auf Schulsozialarbeit angewiesen wären, aber derzeit vom Kreis nicht berücksichtigt werden. Dazu gehört auch das Regionale Förderzentrum Blankenhain, dessen Antrag auf Schulsozialarbeit leider vom Jugendhilfeausschuss abgelehnt wurde. Ich habe mir in einem persönlichen Gespräch mit der momentanen Schulleiterin des Förderzentrums, Frau Seel, einen eigenen Eindruck der Lage verschaffen können und kann leider nicht nachvollziehen, welche sachlichen Argumente zur Empfehlung des Jugendamtes und des Schulamtes geführt haben.
Dieser Umstand ist für mich schmerzlich, da politische Entscheidungen aus meiner Sicht immer transparent und nachvollziehbar sein sollten. Das ist aktuell leider nicht ausreichend der Fall, wenn selbst Ausschussmitglieder Schwierigkeiten haben, Entscheidungsprozesse nachzuverfolgen. Deshalb habe ich mich in der Sitzung auch dafür ausgesprochen, dass wir künftig eine breitere Entscheidungsgrundlage für die Verteilung der Schulsozialarbeit schaffen müssen. Den Ausschussmitgliedern und der Öffentlichkeit muss klar dargelegt werden, welche Schulen sich am Interessenbekundungsverfahren zur Schulsozialarbeit beteiligen, welche Argumente zur Empfehlung des Schulamtes führen und welche Position die Arbeitsgemeinschaft der Freien Träger der Jugendhilfe einnimmt. Bestmögliche Transparenz schafft vor allem auch Verständnis unter denjenigen, die nicht berücksichtigt werden.
Darüber hinaus hätte ich mir gewünscht, dass der Jugendhilfeausschuss ein klares Bekenntnis für die Schulsozialarbeit an Kreistag und Landesregierung richtet. Es liegt bei der Landesregierung, ob sie zusätzliche Mittel für das Landesprogramm Schulsozialarbeit bereitstellt und es liegt am Kreistag, ob er über das Landesprogramm hinaus eigene Mittel in Schulsozialarbeit investieren möchte. Leider haben wir uns nicht zu diesem klaren Bekenntnis durchringen können. Damit bleiben wohl mittelfristig nach wie vor 18 Grundschulen, 2 Gymnasien, ein Förderzentrum, eine Regelschule und damit rund 4.000 Schülerinnen und Schüler bei der Schulsozialarbeit unberücksichtigt.