Am 8. März traf sich der Jugendhilfeausschuss des Weimarer Landes zu seiner ersten Sitzung des Jahres. Die Tagesordnung war zwar kurz, doch in den allgemeinen Informationen verbarg sich dennoch eine Grundsatzdiskussion über die Kitabetreuung im Landkreis, Aber zuerst begann die Sitzung mit einem Antrag auf Schulsozialarbeit durch die Regelschule Blankenhain. Ursprünglich war die Regelschule bis Anfang 2021 mit Schulsozialarbeit versorgt gewesen. Allerdings kam es zum Streit zwischen der damaligen Schulleitung auf der einen und der Schulsozialarbeiterin und dem Freien Träger auf der anderen Seite. Letztlich blieb dem Ausschuss damals nichts anderes übrig, als die Stelle an eine andere Schule zu verschieben. Damals wurde die Grundschule Isseroda berücksichtigt, für die ich mich seit langem stark gemacht hatte.
Nun jedoch hat sich die Regelschule Blankenhain aufgrund personeller Veränderungen in der Schulleitung dazu entschlossen, wieder gern Schulsozialarbeit an ihrer Schule einzusetzen. Da derzeit alle Kapazitäten des Landkreises in diesem Feld gebunden sind, musste der Antrag der Regelschule abgelehnt werden. Von Anfang an werbe ich dafür, die Mittel für Schulsozialarbeit aufzustocken, denn nicht nur an der Regelschule in Blankenhain gibt es prekäre Zustände, die eine Unterstützung durch schulbezogene Jugendsozialarbeit erforderlich machen.
Auf die kurze Tagesordnung folgte dann ein heikles Thema: ein Kitaneubau in der Gemeinde Ettersburg. Seit 2016 ist die Gemeinde bestrebt einen eigenen Kindergarten zu bauen. Doch zu Zeiten der VG Nordkreis Weimarließ sich dieses Projekt nicht umsetzen. Nun bahnt sich ein Streit zwischen der Landgemeinde Am Ettersberg und der Gemeinde Ettersburg an und der Kreis steht zwischen den Stühlen. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist, dass derzeit viele Kitaplätze in der Landgemeinde frei sind. Es ist also genügend Platz vorhanden, um alle Kinder aus Ettersburg zu versorgen, nur leider nicht in einer Kita in Ettersburg. Der Bau und die Inbetriebnahme eines Ettersburger Kindergartens könnte aber die Existenz bestehender Einrichtungen in der Umgebung aufgrund der Vielzahl an freien Plätzen gefährden. Die Gemeinde Ettersburg verlangt nun vom Kreis, dass der Jugendhilfeausschuss einen Neubau unterstützt und die neue Kita zukünftig in den Kindertagesbetreuungsbedarfsplan aufnimmt, eine Voraussetzung, um die Landesunterstützung bei den Betriebskosten nach ThürKigaG zu erhalten. Der Ausschuss hat das ganze Vorhaben skeptisch gesehen. Es gibt derzeit in der Region keinen Bedarf für eine zusätzliche Kita-Einrichtung. Ettersburg extra in der Bedarfsplanung auszuweisen ergibt daher wenig Sinn. Das verbietet der Gemeinde allerdings nicht eine Kita zu bauen, nur ggf. unter Verzicht auf die Landesunterstützung, die im Regelfall zwischen 20 % und 30 % der Betriebskosten abdeckt.
Nach meinem Verständnis ist die Landesunterstützung dazu gedacht, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz abzusichern. Die Versorgung ist im Kreisgebiet gesichert, eine zusätzliche Einrichtung würde nur die Existenz bestehender Kitas gefährden. Wenn die Gemeinde Ettersburg dennoch auf ihre Einrichtung besteht, darf sie gern eine neue Kita bauen und betreiben. Sie muss nur zwangsläufig mit einem höheren gemeindlichen Anteil an der Finanzierung der Betriebskosten rechnen. Ob sich das Vorhaben unter diesen Bedingungen finanzieren lässt, kann ich nicht einschätzen. Aber es besteht nun mal kein Anspruch auf eine Kita im Ort. Das ließe sich bei der Vielzahl unserer Dörfer im Weimarer Land schlichtweg nicht stemmen. Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Bedarfsplanung auch erst, wenn die neue Kita ihren Betrieb aufgenommen hat. Vorher ist eine Aufnahme der Einrichtung gar nicht möglich. Letzten Endes blieb diese Diskussion jedoch ohne Ergebnis. Der Ausschuss wird sich vermutlich zu gegebener Zeit nochmal mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Wir haben der Gemeinde und dem Jugendamt jedenfalls mit auf den Weg gegeben, sich beim Bildungsministerium zu erkundigen, wie genau in solchen Situationen zu verfahren ist und welches Ziel mit den strittigen Landeszuweisungen verfolgt wird.